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Datenschutz & AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stefanie Piswanger,
Stefanie Piswanger, BA Bahnhofweg 3, 3350 Haag.

1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Vereinbarungen zwischen Stefanie Piswanger und ihre Kund:innen. Diese betreffen die Nutzung der Dienstleistungen der Anbieterin, darunter Online-Kurse, Mentoring, Personal Training und Gruppentraining unabhängig vom Ort, der Zeit und er Art der Durchführung, sowie die Nutzung von Online-Angebot. Abweichende Bedingungen werden nicht akzeptiert, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

2 Allgemein

  1. Antwort auf Nachrichten (E-Mail, Messenger Dienste, SMS, Anrufe): Es wird gewährleistet, dass auf Anfragen grundsätzlich innerhalb von 36 Stunden geantwortet wird (ausgenommen sind Krankheits- oder Urlaubszeiten, über die, soweit möglich, im Voraus informiert wird).
     
  2. Updates für Trainingseinheiten: Trainingseinheiten in persönlicher Betreuung werden entsprechend der individuellen Vereinbarungen einmal wöchentlich angepasst. Es besteht kein Anspruch auf tägliche Anpassungen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
     

3 Leistungen und Vertragsabschluss

  1. Der Vertrag kommt durch die Buchung des:der Kund:in und die Bestätigung der Anbieterin (Stefanie Piswanger) zustande. Buchungen können über die Website www.effy-active.com, externe Buchungs- und Zahlungsanbieter, oder andere vereinbarte Kommunikationswege erfolgen.
  2. Mitgliedschaftsverträge sind Nutzungsverträge mit vertraglich vereinbarter Laufzeit, welches Mitglied gegen Zahlung eines monatlichen Mitgliedsbeitrages zur Nutzung des im Mitgliedschaftsvertrag näher definierten Angebots von Stefanie Piswanger berechtigen. Sie sind zum Ende der genannten Laufzeit kündbar oder verlängern sich mangels Kündigungsschrift automatisch um einen Monat. Für Zusatzangebote, wie exklusive Vorträge und Workshops, kann ein Aufpreis verlangt werden, dies wird im jeweiligen Aushang bekanntgegeben.
  3. Mehrfachkarten/Blockkarten (z.B. 10er Blöcke) berechtigen den Erwerber zu einer bestimmten Anzahl Kursbesuchen im Rahmen des Gruppenkurs/Online-Angebots. Eine Kündigung ist nicht möglich, die Leistungen sind innerhalb der angegebenen Zeit abzurufen. Ein 10erBlock ist nicht auf eine andere Person übertragbar.
  4. Einzelangebote sind gesondert zu buchenden und zu vergütenden Leistungen, die nicht im allgemeinen Nutzungsangebot (Gruppenkurse) von Stefanie Piswanger enthalten sind, wie Einzeltraining, Trainingsplanung, Behandlungen, Workshops, Vorträge etc. Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Tarif
  5. Betreuungszeiträume und Terminvereinbarung: Alle 1:1-Termine zwischen einem:einer Kunden:Kundin und Trainer:in, einschließlich solcher, die im Rahmen eines Onlineprogramms angeboten werden (z. B. Bonus oder Gewinne), müssen innerhalb des festgelegten Betreuungszeitraums vereinbart und wahrgenommen werden. Nach Ablauf des Betreuungszeitraums verfällt der Anspruch auf nicht genutzte Termine.

4 Nutzungsberechtigung und Verwendungsrisiko

  1. Nutzungsberechtigter ist ausschließlich die im Vertrag als Vertragspartner:in namentlich bezeichnete Person. Die Nutzungsberechtigung ist nicht übertragbar. Das Verwendungsrisiko für Nutzungsverträge gleich welcher Art, liegt insofern allein auf Seiten des:der Nutzers:in, das heißt, die Rückgabe oder Umtausch ist nicht möglich, soweit nicht Gründe im Verantwortungsbereich von Stefanie Piswanger die Nutzung für einen unzumutbar langen Zeitraum ausschließen. Dies gilt insbesondere beim Erwerb von Mehrfachkarten (z.B. 10er Blöcke).
  2. Technische Voraussetzungen bei Online-Diensten. Kund:innen sind für die Bereitstellung der notwendigen technischen Ausstattung, wie Endgeräte und Internetzugang, verantwortlich. Stefanie Piswanger haftet nicht für technische Störungen.

 

 

 

5 Beginn und Ende der Mitgliedschaftsverträge, Kündigung von Jahresmitgliedschaften

  1. Mitgliedschaftsverträge werden nach konkreter Vereinbarung im Mitgliedschaftsvertrag nach Wahl des Vertragspartners geschlossen. Der Vertragsmonat der Grundlaufzeit beginnt mit dem im Nutzungsvertrag als Vertragsbeginn genannten Datum. Wird in dem Vertrag kein Vertragsdatum verzeichnet, so beginnt der erste Vertragsmonat mit Grundlaufzeit mit dem auf Abschluss des Nutzungsvertrages auf folgenden Kalendermonat.
  2. Die ordentliche Kündigung ist beim jeweiligen Angebot angegeben (normalerweise mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Grundlaufzeit möglich). Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, so verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und kann beiderseits mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Vertragsmonates gekündigt werden. 
  3. Das beiderseitige allgemeine Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Frist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der kündigenden Person, unter Berücksichtigen aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung beiderseitiger Interessen, die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
  4. Der nutzungsberechtigten Person steht daneben das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Vertragsmonats zu, sofern er:sie aufgrund eines ärztlichen Attestes eine dauerhafte Sport-Untauglichkeit oder unter Vorlage eines Einwohnermeldeamtes eines Verlegung des Wohnsitzes an eine Adresse nachweisen kann, die von der im Nutzungsvertrag angegebenen oder später mitgeteilten Adresse mehr als 40 Kilometer entfernt ist (besonderes außerordentliches Kündigungsrecht). Wenn mindestens 50% der Trainingseinheiten online zur Verfügung gestellt werden können, gilt hier kein außerordentliches Kündigungsrecht.
  5. Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Kündigungen per E-Mail sind ungültig. Die Kündigungserklärung des Vertragspartners ist an die oben genannte Adresse von Stefanie Piswanger zu richten.
  6. Ordentliche wie außerordentliche Kündigungen sind nicht rückwirkend möglich.
  7. Bei Mehrfachkarten besteht kein ordentliches oder außerordentliches Kündigungsrecht

6 Vorübergehendes Ruhen der Nutzungsberechtigung (Ruhezeit)

  1. Eine Ruhelegung ist nach Vorlage eines ärztlichen Attests, einen ärztlichen Schwangerschaftsnachweiß, einer Bescheinigung möglich. Die Ruhezeit beträgt nach Wahl des:der Nutzers:in mindestens einen vollen Vertragsmonat, maximal jedoch 6 volle Vertragsmonate. Beginn und Dauer der Ruhezeit ist Stefanie Piswanger durch schriftliche Erklärung des Nutzers bekannt zu geben. Die Erklärung muss spätestens zu Beginn unter Vorlage der erforderlichen Nachweise erfolgen. Eine Rückwirkende Erklärung der Ruhezeit ist nicht möglich.
  2. Während der Ruhezeit können die Links, Kurse und Angebote von Stefanie Piswanger nicht genutzt werden. Die Vertragslaufzeit der Nutzungsberechtigung erhöht sich um die Anzahl der beanspruchten Ruhemonate. Die Kündigung während der Ruhezeit ist nicht möglich.

7 Kursbelegungen, Voranmeldungen, Kursbeginn, Änderung des Kursangebotes bzw. der Öffnungszeiten, vorübergehende Schließungen

  1. Stefanie Piswanger ist berechtigt, die maximale Anzahl der Kursteilnehmer:innen (Kursbelegung) je nach Kurs allgemein, oder im Einzelfall festzulegen und zu begrenzen, wenn dies aus zwingenden organisatorischen, insbesondere räumlichen Gründen im Interesse der Teilnehmer:innen erforderlich ist. Eine Begrenzung wird per E-Mail bekanntgegeben.
  2. Aufgrund von Platzbeschränkungen in manchen Kursen ist Stefanie Piswanger berechtigt in zumutbarem zeitlichem Zusammenhang eine Voranmeldung des Kurses zu verlangen, um einen ungestörten organisatorischen Ablauf zu gewährleisten. Die Voranmeldung wird im Online-Anmeldesystem ausgeführt. Die An/Abmeldung muss bei „Klassen“ (spontan buchbare Trainingseinheiten) mindestens 15 Minuten vor Kursbeginn getätigt werden, um eine qualitative Vorbereitung und flüssigen organisatorischen Ablauf für alle Teilnehmer zu gewährleisten. Bei Buchung und nicht Erscheinen ist Stefanie Piswanger berechtigt, die Einheit zu verrechnen.
  3. Um den teilnehmenden Nutzer:innen die ungestörte Teilnahme zu ermöglichen, ist der Zutritt zu laufenden Kurseinheiten für die Nutzer:innen nur bis Kursbeginn möglich. Ein Anspruch auf spätere Teilnahme an den bereits laufenden Kurseinheiten (auch online) besteht nicht, da bei verspäteter Teilnahme ein ordnungsgemäßes Aufwärmen und Durchführen der Trainingseinheit nicht gewährleistet werden kann.
  4. Stefanie Piswanger ist berechtigt, das Kursangebot, die zeitliche und örtliche Lage der einzelnen Kurse und Angebote in eine für den:die Vertragspartner:in vertretbaren Weise zu ändern oder davon abzuweichen.
  5. Stefanie Piswanger ist im Rahmen des Absatzes (4) insbesondere berechtigt, die Nutzung des Kursangebots, die zeitliche und örtliche Lage der einzelnen Kurse und Angebote und die allgemeinen Öffnungszeiten vorübergehend zu ändern, davon abzuweichen oder ganz ausfallen zu lassen. Gleiches gilt für die vorübergehende Einstellung des Angebotes wegen mit einer Frist von 7 Tagen per E-mail angekündigten Betriebsferien, die insgesamt einen Zeitraum von 7 Kalenderwochen pro Kalenderjahr nicht übersteigen dürfen.
  6. Im Falle von Krankheit, Urlaub oder anderweitiger Verhinderung von Trainer:innen im Auftrag von Stefanie Piswanger wird eine alternative Trainingseinheit oder eine Vertretung für die jeweiligen Übungseinheiten/den jeweiligen Kurs organisiert. Sollte dies nicht gelingen, so kann eine Übungseinheit/Kurs ausfallen. Der Ausfall einer Übungseinheit/eines Kurses berechtigt die Teilnehmer:in nicht zu einer Kürzung dem gezahlten Beitrag, sofern ausreichend andere Übungseinheiten/Kurse zur Verfügung stehen, die von der teilnehmenden Person genutzt werden können.
  7. Für den Fall einer behördlich angewiesenen, vorübergehenden Schließung des Betriebs vor Ort durch „höhere Gewalt“ wie z.B.: Naturkatastrophen, Pandemien, etc., stellen wir ein angemessenes Angebot via Live Stream Online Kurse und wenn möglich auch outdoor zur Verfügung.
  8. Höhere Gewalt (Force Majeure)
    Keine der Vertragsparteien haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wenn diese auf ein Ereignis höherer Gewalt zurückzuführen ist, außerhalb der Kontrolle der betroffenen Partei liegt und bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar war. Ereignisse höherer Gewalt umfassen insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terroranschläge, Pandemien, behördliche Anordnungen, Arbeitskämpfe oder andere unvorhersehbare und unbeherrschbare Ereignisse. Die betroffene Partei verpflichtet sich, die andere Partei unverzüglich über das Ereignis und dessen Auswirkungen zu informieren. Beide Parteien werden angemessene Maßnahmen ergreifen, um die Folgen der höheren Gewalt so weit wie möglich zu mindern.

     
  9. Der:die Vertragspartner:in ist nicht berechtigt, aufgrund einer solchen vorgenannten vertretbaren Änderung oder eines solchen Ausfalls des Kursangebotes, der zeitlichen oder örtlichen Lage der einzelnen Kurse und Angebote oder der allgemeinen Öffnungszeiten das Vertragsverhältnis zu kündigen oder eine Reduzierung des Nutzungsgebühren zu verlangen.
  10. Im Falle von Zuspätkommen der Kundin oder des Kunden bei Einzelterminen besteht kein Anspruch auf Verlängerung bzw. Verschiebung der Einheit. Wenn die Verspätung bei einem Einzeltraining die Mindestzeit von 30 min überschreitet, kann die Qualität der Trainingseinheit nicht gewährleistet werden und die Mindestzeit, sowie die vorbereiteten Unterlagen werden der Kundin oder dem Kunden nach dem jeweilig vereinbarten Leistungsumfang in Rechnung gestellt. Die vorbereiteten Trainingspläne gehen in diesem Fall der Kundin dem Kunden als Besitz über.

8 Onlinetrainings und -Programme

  1.  Aufzeichnung in Sprecheransicht: Alle Onlinetrainings werden in der Sprecheransicht aufgezeichnet. Teilnehmer:innen werden mit deaktiviertem Mikrofon in die Sitzung eingelassen.
     
  2. Teilnahme mit aktiviertem Mikrofon: Wird das Mikrofon während eines Onlineprogramms einer teilnehmenden Person eingeschaltet, ist deren Stimme und ggf. Bild Teil der Aufzeichnung. Diese Aufzeichnungen können sowohl den Teilnehmenden des jeweiligen Trainingsprogramms als auch anderen Kund*innen in der Videothek zur Verfügung gestellt werden.
     
  3. Gruppencalls mit Interaktion: Gruppencalls, die Teil der Programme sind und in denen Interaktion stattfindet, werden ausschließlich für die registrierten Teilnehmer:innen des jeweiligen Programms aufgezeichnet und zugänglich gemacht.
     
  4. Verwendung von Trainingsaufzeichnungen: Die aufgezeichneten Trainingseinheiten aus Programmen können teilweise in einer Videothek zur Verfügung gestellt werden.
     
  5. Fortschrittmessung: Abgabe von Statusberichten und Protokollen: Statusberichte, Trainings- und Ernährungsprotokolle sind zu den festgelegten Zeitpunkten, wie angefordert, einzureichen, um die Fortschritte zu dokumentieren und das Training entsprechend anzupassen. Die Zeitpunkte werden vor Beginn des Programms klar definiert. Je nach gebuchtem Paket werden diese entweder im dazugehörigen Call oder in der persönlichen Betreuung besprochen.
     
  6. Bereitstellung von Aufzeichnungen: Aufzeichnungen von Trainingseinheiten, Calls, oder Besprechungen werden innerhalb von 36 Stunden im jeweiligen Mitgliederbereich bereitgestellt.

9 Nutzungsgebühren, Preise, Fälligkeit, Umsatzsteuer, Zahlungsverzug, Zahlungskonditionen

  1. Die Nutzungsgebühren decken grundsätzlich die Nutzung sämtlicher angebotenen Kurse im Rahmen des vereinbarten Nutzungsvertrages ab. Dies gilt nicht für solche Workshops, Kurse und Angebote, die durch deutlichen Hinweis als gesondert entgeltpflichtig gekennzeichnet werden.
  2. Alle Preise sind in Euro angegeben und etwaige enthalten Steuern werden auf der Rechnung angeführt.
  3. Die Zahlung ist bei Buchung fällig. Das Zahlungsziel beträgt 7 Tage nach Buchung. Sofern nicht anders angegeben.
  4. Die akzeptierten Zahlungsmethoden umfassen: Rechnung und Überweisung. Erfolgt die Buchung über einen externen Anbieter so gelten die jeweiligen AGB´s.
  5. Der Zugriff auf Online-Unterlagen sowie digitalen Inhalte wird erst nach Eingang der Zahlung freigestaltet.
  6. Kommt der Kunde oder die Kundin mit einer Zahlung in Verzug, so ist Stefanie Piswanger berechtigt, eine Mahngebühr in Höhe von EUR 15,00 (in Worten EURO fünfzehn) für die erste Mahnung und EUR 30,00 (in Worten EURO dreißig) für die zweite Mahnung zu erheben. Der Kunde oder die Kundin ist verpflichtet, alle durch den Zahlungsverzug entstandenen Kosten, einschließlich Mahngebühren und gegebenenfalls anfallender Inkassokosten, zu tragen.
  7. Der:die Vertragspartner:in verpflichtet sich, Monatsbeiträge in vereinbarter Höhe mindestens entsprechend der vereinbarten Anzahl der Kalendermonate der Grundlaufzeit und der Verlängerungszeiträume für die Dauer der Mitgliedschaft zu zahlen.
  8. Die Monatsbeiträge sind durch Teilnahme am Lastschriftverfahren zur Zahlung fällig. Zahlung jeweils im Vorhinein.
  9. Der:die Vertragspartner:in verpflichtet sich, Stefanie Piswanger zum Zwecke der Zahlung des Aufnahmebeitrages und der vereinbarten laufenden Zahlungen eine entsprechende Einzugsermächtigung für ein inländisches Bankkonto zu erteilen und diese für die Dauer der Mitgliedschaft aufrechtzuerhalten bzw. eine solche Einzugsermächtigung des:der Kontoinhaber:in zur Verfügung zu stellen. Änderungen der Kontoverbindung sind Stefanie Piswanger unverzüglich mitzuteilen. Die Berechtigung zum Widerruf einzelner Abbuchungen bleibt hiervon unberührt. Der Abbuchungszeitpunkt wird in der Einzugsermächtigung einzelvertraglich auf den ersten eines Monats festgelegt. Rücklastgebühren der Bank gehen zu Lasten des Mitgliedes. Bei Nichtbenutzung der Leistungen von Stefanie Piswanger erfolgt keine Rückerstattung von Mitgliedsbeiträgen, das heißt der Beitrag ist unabhängig von der Teilnahme.
  10. Stefanie Piswanger ist berechtigt, die Preise für die Nutzung ihrer Angebote jederzeit zu ändern. Eine solche Preisänderung für Mitgliedschaften wird nur wirksam, wenn sie mindestens zwei volle Kalendermonate per E-Mail mit betragsmäßiger Benennung der neuen Preise angekündigt wird. Dem:der Vertragspartner:in steht ein einmaliges Sonderkündigungsrecht auf den Zeitpunkt der Wirksamkeit der angekündigten Preiserhöhung zu. Eine rückwirkende Kündigung ist nicht möglich.
  11. Im Falle einer Änderung der gesetzlichen Höhe der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) oder der Einführung sonstiger Verkehrssteuern ist Stefanie Piswanger berechtigt, diese zum Zeitpunkt der Wirksamkeit ihrer Änderung bzw. Einführung zu verlangen und einzuziehen. Ein Kündigungsrecht entsteht dadurch nicht.
  12. Sofern Stefanie Piswanger besondere Preisvergünstigung aufgrund besonderer persönlicher Umstände gewährt hat oder gewähren will (Studententarif, Firmen- oder Seniorentarife), kann die Gewährung oder die Fortsetzung der Gewährung dieser Preisvergünstigungen von der Vorlage einer für den Vergünstigungszeitraum geltenden Nachweises abhängig machen. Stefanie Piswanger ist berechtigt, nach erfolgloser Fristsetzung zur Vorlage eines solchen Nachweises, die mindestens zwei Kalenderwochen betragen muss, anstelle der besonderen Preisvergünstigung den regulären Nutzungspreis zu verlangen und einzuziehen.
  13. Im Fall einer nicht eingelösten oder zurück gereichten Lastschrift kann Stefanie Piswanger eine Kosten-, Aufwands- und Bearbeitungspauschale von insgesamt € 50,- (in Worten EURO fünfzig) verlangen.

10 Stornierung und Rückerstattung

  1. Bei digitalen Inhalten und Programmen, die nach dem Kauf bereitgestellt werden, ist eine Stornierung ausgeschlossen. Eine Rückerstattung des Rechnungsbetrages ist nicht möglich. In Absprache mit dem:der Trainer:in können individuelle zeitliche Verschiebungen oder Übertragungen vereinbart werden.

11 Widerrufsrecht bei Online-Geschäften, Rücktrittsrecht bei Dienstleistungen

  1. Rücktrittsrecht bei Dienstleistungen: Konsument:innen steht bei Online-Geschäften für Dienstleistungen ein gesetzliches Rücktrittsrecht von 14 Tagen ab Vertragsabschluss zu. Der Rücktritt kann ohne Angabe von Gründen erfolgen, es sei denn, die Dienstleistung wurde vollständig erbracht und der Kunde hat vorher ausdrücklich zugestimmt, dass die Leistungserbringung beginnt und das Rücktrittsrecht erlischt.
     
  2. Rücktrittsrecht bei digitalen Inhalten: Das Rücktrittsrecht für digitale Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger bereitgestellt werden, erlischt, wenn:
    a) der Kunde oder die Kundin ausdrücklich zustimmt, dass die Anbieterin mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist beginnt,
    b) der Kunde oder die Kundin bestätigt, dass er:sie durch diese Zustimmung auf das Rücktrittsrecht verzichtet, und
    c) die Anbieterin den Kunden oder die Kundin vorab in klarer und verständlicher Weise über das Erlöschen des Rücktrittsrechts informiert. verzichtet.

     
  3. Hinweispflicht: Die Anbieterin wird den Kunden oder die Kundin vor Beginn der Leistungserbringung darauf hinweisen, dass mit Beginn der Vertragsausführung das Rücktrittsrecht erlischt. Diese Information erfolgt rechtzeitig.
     
  1. Haftung
     
  1. Stefanie Piswanger haftet für etwaige Schaden insoweit, als
    1. Stefanie Piswanger, ihren gesetzlichen Vertreter:innen oder Erfüllungsgehilf:innen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt; Die Haftung von Stefanie Piswanger in Fällen grober Fahrlässigkeit ist dabei auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt;
    2. schuldhaft verursachte Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegen;
    3. sonstige zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften eine Haftung vorsehen.
  2. Darüber hinaus ist die Haftung von Stefanie Piswanger, auf die Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens beschränkt, auch für solche Schäden, die Stefanie Piswanger oder ihre Erfüllungsgehilf:innen oder gesetzlichen Vertreter:innen in Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht schuldhaft verursacht haben.
  3. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
  4. Die Nutzung der Angebote erfolgt auf eigene Gefahr des:der Nutzer:in.
  5. Bei der Bereitstellung von online Trainingsvideos und asynchronen Trainingsinhalten erfolgt keine direkte Überwachung der vorgegebenen Übungen durch Trainer:innen. Kund:innen sind für die eigenverantwortliche und sachgemäße Durchführung der Übungen sowie die entsprechend erforderlichen Vorbereitungen (Aufwärmen) verantwortlich, da die Bewegungsqualität über den Bildschirm nicht kontrolliert und korrigiert werden kann.
  6. Bei gesundheitlichen oder körperlichen Einschränkungen, oder einer Veränderung des Gesundheitszustandes ist die Teilnahme am Angebot ausschließlich in Eigenverantwortung, oder mit ärztlichem Attest möglich. In jedem Fall muss die:der Trainer:in darüber informiert werden. Stefanie Piswanger haftet nicht für durch die an der Teilnahme am Angebot entstandene Schäden, oder eine dadurch verursachte Verschlechterung des Gesundheitszustandes der Kundin oder des Kunden. Bei reinen online Angeboten, synchron sowie asynchron, liegt die Teilnahme der Kundin des Kundin in vollem Ausmaß in eigener Verantwortung.

13 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Die Aufrechnung gegen Ansprüche von Stefanie Piswanger ist unzulässig. Gleiches gilt für die Wahrnehmung eines Zurückbehaltungsrechtes bei Verpflichtungen gegenüber Stefanie Piswanger.

  1. Änderung der persönlichen Verhältnisse sowie Name und Adresse des Nutzers. Der Nutzer verpflichtet sich, sämtliche Änderung seiner persönlichen Verhältnisse, die für Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses von erkennbarer Bedeutung sein können, Stefanie Piswanger unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für die Änderung des Namens oder der Adresse des Nutzers und für den Wegfall persönlicher Umstände, die zur Gewährung einer Preisvergünstigung geführt haben (z.B. Ende des Studiums bei gewahrtem Studententarif; Wegfall des Arbeitsverhältnisses bei gewahrtem Firmen- oder Gruppentarif).
  2. Gesundheitszustand des Nutzers. Vor der Teilnahme an Kursen oder persönlichen Trainingseinheiten erklärt jeder Teilnehmer, dass er gesundheitlich befähigt ist, nicht unter einer ansteckenden Krankheit leidet und der Nutzung keine medizinischen Bedenken entgegenstehen.
     
  3. Im Zweifelsfalle wird der Nutzer diese vor Aufnahme der Nutzung mit der Kursleitung klären. Stefanie Piswanger ist berechtigt, bei Kenntnis von dem Verdacht einer ansteckenden Krankheit oder vom Vorliegen medizinischer Bedenken die Nutzung seiner Einrichtungen, Kurse und Angebote von der Vorlage eines aktuellen ärztlichen Negativattestes abhängig zu machen; die Kosten eines solchen ärztlichen Attestes hat der Nutzer zu tragen.
     
  4. Die Kurse/Seminare/Einzelstunden sind weder therapeutischer Natur noch Ersatz für eine ärztliche und/oder psychiatrische /psychotherapeutische Diagnose, bzw. Behandlung, sondern kann diese nur ergänzen.

 

14 Datenschutzbestimmungen

Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass seine personenbezogenen Daten zu Bearbeitungszwecken elektronisch gespeichert werden. Die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes werden beachtet. Der Nutzer erklärt sich in diesem Umfang mit der elektronischen Nutzung und Bearbeitung seiner personenbezogenen Daten einverstanden. Im Zuge einer Trainingsbetreuung werden Körperdaten unter Verwendung von Software verarbeitet und elektronisch gespeichert. Die Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte ist ohne besondere Einverständniserklärung des Betroffenen unzulässig.

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003). In diesen Datenschutzinformationen informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen unserer

Website: Beim Besuch unserer Webseite wird Ihre IP-Adresse, Beginn und Ende der Sitzung für die Dauer dieser Sitzung erfasst. Dies ist technisch bedingt und stellt damit ein berechtigtes Interesse iSv Art 6 Abs 1 lit f DSGVO dar. Soweit im Folgenden nichts Anderes geregelt wird, werden diese Daten von uns nicht weiterverarbeitet.

Kontaktaufnahme: Wenn Sie per Formular auf der Website oder per E-Mail Kontakt mit uns aufnehmen, werden Ihre angegebenen Daten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht weiter. 

Newsletter: Sie haben die Möglichkeit, über unsere Website unseren Newsletter zu abonnieren. Hierfür benötigen wir Ihren Namen, E-Mail-Adresse und ihre Erklärung, dass Sie mit dem Bezug des Newsletters einverstanden sind. Wenn weitere Daten erhoben werden: Um Sie zielgerichtet mit Informationen zu versorgen, erheben und verarbeiten wir außerdem freiwillig gemachte Angaben zu Interessengebieten, Geburtstag und Postleitzahl […]. Sobald Sie sich für den Newsletter angemeldet haben, senden wir Ihnen ein Bestätigungs-E-Mail mit einem Link zur Bestätigung der Anmeldung. Das Abo des Newsletters können Sie jederzeit stornieren. Senden Sie Ihre Stornierung bitte an folgende E-Mail-Adresse: effy-active@liwest.at. Wir löschen anschließend umgehend Ihre Daten im Zusammenhang mit dem Newsletter-Versand. Durch diesen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Zustimmung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

Trainingsbetreuung: Im Rahmen einer Trainingsbetreuung zur Kommunikation, Rechnungslegung, Erstellung und Adaption von Trainingsmaßnahmen werden personenbezogene Daten gespeichert. Dazu werden Name, Adresse, Telefonnummer, Fotos für Analysen und notwendige Daten für die Dauer der Trainingsbetreuung bis auf Widerruf gespeichert. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und werden vertraulich behandelt.

Ihre Rechte: Ihnen stehen bezüglich Ihrer bei uns gespeicherten Daten grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der uns effy-active@liwest.at oder der Datenschutzbehörde beschweren.

15 Besonderheiten bei der Buchung von Einzelangeboten

Wird ein gebuchtes Einzelangebot durch den Nutzer ohne vorherige Absage nicht wahrgenommen oder sagt der Nutzer dieses weniger als 36 Stunden vor Beginn der Leistung ab, so ist Stefanie Piswanger berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Gebühr für gebuchte Leistung zu verlangen. Das gilt insbesondere für die Zeit, die in Vorbereitung (zB Trainingsplanung) bereits investiert wurde. Dem Nutzer steht der Nachweis offen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als diese Pauschale.

16. Nebenabreden, Schriftform, Erfüllungsort, Gerichtsstand, salvatorische Vereinbarung

  1. Mündliche Nebenabreden zu dem Nutzungsvertrag sind nicht getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen einschließlich dieser Bestimmung bedürfen der Schriftform.
  2. Im Verhältnis zu Kaufleuten, juristischen Personen oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Nutzungsverhältnis, seinem Zustandekommen oder seiner Beendigung je nach Aufwand Stadt Haag oder St. Pölten, vereinbart.
  3. Für den Fall, dass der Vertragspartner nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung der Republik Osterreich verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt einer zu erhebenden Klage nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand St.Pölten, vereinbart.
  4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Nutzungsvertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. An Stelle unwirksamer oder undurchführbarer Bestimmungen gelten solche durchführbaren Regelungen als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommen. Gleiches gilt für solche regelungsbedürftigen Aspekte, die durch den Nutzungsvertrag weder ausdrücklich noch konkludent geregelt wurden.

 

Ich habe die AGB von Stefanie Piswanger erhalten, gelesen und erkläre mich damit vollinhaltlich einverstanden. Diese AGB sind integrierter Bestandteil des Mitgliedsvertrages, bzw Trainingsbetreuung zwischen Stefanie Piswanger und dem Nutzungsberechtigten. Änderungen der AGB, Hausordnung und Preisliste zu jedem Zeitpunkt vorbehalten.

 

Haag, am ____________________________

Name in Blockbuchstaben: ___________________________________________________________

Unterschrift Diese AGB umfassen insgesamt 8 Seiten. _____________________________________